12.3.4 hiernach). Weshalb er als einziger von dem Fortgang des Streits im Schlafzimmer erzählt, ist für die Kammer nicht erkennbar. Sodann fällt auf, dass J.________ versuchte – insbesondere im Vergleich zu den Aussagen von C.________ – sich etwas in den Mittelpunkt zu rücken. So will er es gewesen sein, der den Beschuldigten zum still sein aufgefordert und aus der Wohnung gewiesen habe. Dasselbe will aber auch C.________ gemacht haben. Wenn es so gewesen wäre, wie es J.________ gesagt hatte, wäre der Beschuldigte wohl eher auf J.________ losgegangen. Auch will er mehrfach in den Streit eingegriffen und dem Beschuldigten letztlich sogar das Messer entrissen haben, was von C.________ al-