20 könne. Dieser habe daraufhin ein Messer geholt. Er selber habe ihm das Messer wegnehmen wollen, dies sei ihm jedoch nicht gelungen, worauf es zu einem Kampf gekommen und er an der linken Schläfe verletzt worden sei (pag. 319, Z. 60 ff.). Er wisse noch, dass er zuerst mit dem Messer verletzt worden sei (pag. 321, Z. 149 f.). Der Beschuldigte sei dann C.________ ins Zimmer gefolgt. Die beiden seien da auf dem Bett am kämpfen gewesen (pag. 321, Z. 149 ff.). Als J.________ das Messer habe ergreifen können, habe er die beiden aufgefordert, die Wohnung zu verlassen (pag. 319, Z. 71 ff.).