__ fielen grundsätzlich detailliert aus. Er gab keine ausweichenden Antworten auf die ihm gestellten Fragen, schilderte von sich aus Details, so etwa hinsichtlich der Aufforderung ruhig zu sein aufgrund der Nachbarn, der Besteckschublade, wo der Beschuldigte das Messer gefunden haben solle, oder wie er und der Beschuldigte auf den Stuhl gefallen seien, als er diesen gepackt habe. J.________ gab überdies Unsicherheiten zu und legte offen, wenn er sich bei etwas nicht sicher war oder etwas selber nicht beobachten konnte. So habe er etwa nicht gesehen, wie der Beschuldigte auf C.________ eingestochen habe. Hätte J.________ den Beschuldigten zu Unrecht belasten wollen, hätte er dies-