J.________ gab ferner zu Protokoll, dass ausser ihnen dreien niemand in der Wohnung gewesen sei (pag. 290, Z. 128), er das Messer im Schlafzimmer belassen und nicht beim Rollator deponiert habe (pag. 290, Z. 159 f.) und er die Wohnungstüre verschlossen habe, nachdem C.________ diese verlassen habe. Als die Nachbarn später geklingelt und mitgeteilt hätten, dass die Polizei vor Ort sei, habe der Beschuldigte die Wohnung verlassen wollen, sei aber mit C.________ im Treppenhaus von der Polizei angehalten worden (pag. 290, Z. 149 ff.). Die ersten Aussagen von J.________ fielen grundsätzlich detailliert aus.