Dass C.________ das sichergestellte Messer nicht als Tatwaffe identifizieren konnte, ist schliesslich nachvollziehbar. Er hat sich im Rahmen der Geschehnisse vom 25. August 2018 auf die eigene Verteidigung und nicht unbedingt auf die Eigenschaften des Messers konzentriert. Zudem ist der ganze Angriff wohl sehr schnell passiert. Auf dem sichergestellten Messer konnte – wie bereits erwähnt – die DNA von C.________ zweifelsfrei festgestellt werden. Alles in allem gibt es keine nennenswerten konkreten Hinweise auf Lügensignale, die die Glaubhaftigkeit der Aussagen von C.________ ganz speziell bezüglich des Kerngeschehens anzweifeln liessen.