Dann habe er das Messer nehmen wollen, der Beschuldigte habe aber daran gezogen. Er habe ihn an der Hand und am Knie verletzt. C.________ sei dann in den Keller geflüchtet und die Nachbarin habe die Polizei angerufen (pag. 2444, Z. 10 ff.). Dass sich C.________ an Einiges nicht mehr zu erinnern vermochte, etwa zur Frage, ob er das Messer genommen und beim Rollator deponiert habe, oder was ihm im Notfallzentrum für Fragen gestellt worden seien, ist wohl einerseits dem Zeitablauf seit dem Vorfall vom 25. August 2018, andererseits sicher auch dem nicht unerheblichen Alkohol- und Betäubungsmittelkonsum geschuldet.