Weshalb dies so stehe, wisse er nicht. Eventuell sei dies verwechselt worden (pag. 2446, Z. 1 ff.). Er wisse nicht mehr, wie er gewesen sei. Er sei dazumal besoffen gewesen und habe geweint (pag. 2446, Z. 6). Im Übrigen wiederholte er im Kerngeschehen seine Aussagen, wonach er und sein Schwager, J.________, zu Hause gewesen seien und viel getrunken hätten. Etwa um 10:00 Uhr sei der Beschuldigte gekommen. Nach etwa 10 Minuten sei er in die Küche gegangen und habe ein Messer geholt. Der Beschuldigte habe angefangen, C.________ in die rechte Seite zu stechen. Dann habe er das Messer nehmen wollen, der Beschuldigte habe aber daran gezogen.