__ die geschilderten Geschehnisse frei erfunden haben soll. Im Rahmen der erneuten Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft vom 13. Juni 2019 wurde C.________ insbesondere zu einem allfälligen epileptischen Anfall des Beschuldigten im Tatzeitpunkt befragt. C.________ gab diesbezüglich zu Protokoll, er habe nicht gewusst, dass der Beschuldigte krank sei. Wenn er das gewusst hätte, hätte er ihm die Türe nicht geöffnet (pag. 1684, Z. 65 ff.). Auf Frage, ob er wisse, was Epilepsie ist, sagte er, dass Leute mit dieser Krankheit wie bewusstlos werden und aus deren Mund Schaum komme. Er habe noch nie gesehen, dass der Beschuldigte einen epileptischen Anfall gehabt habe.