17 Wohnzimmer abgespielt, wobei ausser ihnen dreien niemand in der Wohnung gewesen sei (pag. 300, Z. 97 ff.). C.________ konnte sowohl seine eigene Sitzposition vor dem Angriff als auch die Position des Messers in der Hand des Beschuldigten genau umschreiben (pag. 301, Z. 126 ff.; «Er hatte das Messer in der Faust, die Klinge auf der Daumenseite», pag. 301, Z. 131). Teilweise machte C.________ – zumindest auf den ersten Blick – aber auch widersprüchliche Aussagen. So sagte er einerseits aus, dass er und der Beschuldigte am Boden herumgerollt seien (pag.