Dies ist allerdings nicht weiter erstaunlich, zumal die staatsanwaltliche Einvernahme ein halbes Jahr nach dem Vorfall stattfand. Im Verlaufe der Zeit verblassen Erinnerungen, gewisse Dinge werden verdrängt oder schlicht und einfach vergessen. Es darf nicht erwartet werden, dass die Schilderungen immer schön chronologisch, vollständig, klar und immer gleich im Ablauf ausfallen. Dies umso mehr, als alle Beteiligten am besagten Abend nicht unwesentlich alkoholisiert waren, Betäubungsmittel konsumiert hatten und es sich beim fraglichen Vorfall – zumindest teilweise – um ein dynamisches Geschehen handelte. Dennoch wiederholte C.______