__ den Beschuldigten zu Unrecht belasten, wäre er kaum um diese Präzisierungen zu Gunsten des Beschuldigten bemüht gewesen. Es ist allerdings auch darauf hinzuweisen, dass sich die Aussagen von C.________ in Bezug auf die Reaktion von J.________ auf die Geschehnisse etwas widersprechen. So sagte er zunächst aus, dass J.________ nichts unternommen habe und nur Zuschauer gewesen sei (pag. 308, Z. 102 ff.). Später erklärte er, dass J.________ seine Verletzung daher habe, weil dieser den Beschuldigten am Arm gepackt und versucht habe, ihn und den Beschuldigten zu trennen (pag. 309, Z. 155 ff.).