Mit den detaillierten Schilderungen verbunden ist auch die Schilderung von Nebensächlichkeiten bzw. überflüssigen Details, d.h. von Einzelheiten, die mit dem Tathergang selbst nichts zu tun haben und für das Kerngeschehen unnötig sind. So etwa, dass er im Treppenhaus einer «weissen» Person begegnet sei, die gesagt haben soll, dass er nicht gehen solle. Zu dieser habe er gesagt, dass sie «abfahren» solle (pag. 308, Z. 86 ff.). Darüber hinaus enthalten die Aussagen von C.________ Beschreibungen diverser eigener psychischer Vorgänge. So etwa, dass er gedacht habe, er würde sterben, als er vom Wohnzimmer in Richtung Küche gekrabbelt sei (pag. 310, Z. 164 ff.).