, Z. 127 f.). Nachdem er zu Boden gefallen sei, habe sich der Beschuldigte hinter ihm befunden. Er selber sei auf den Knien und Händen durch das Wohnzimmer in Richtung Küche gekrabbelt. Der Beschuldigte sei nach wie vor hinter ihm gewesen und es sei erneut zu einem Kampf gekommen. Er glaube, dass die Verletzung am Bein zu diesem Zeitpunkt entstanden sei (pag. 308 f., Z. 108 ff.). Der Beschuldigte habe viele Stichbewegungen gegen ihn gemacht, dies sicher 20 Mal (pag. 309, Z. 141 ff.). Nebst den detailreichen Schilderungen zum eigentlichen Kerngeschehen mangelt es in den Aussagen von C._