etwa zu Protokoll, dass J.________ und er zuerst alleine in der Wohnung gewesen seien und der Beschuldigte gegen 13:30 Uhr vorbeigekommen und da bereits betrunken gewesen sei. Da dieser laut gewesen sei, habe er ihn zum Verlassen der Wohnung aufgefordert, worauf der Beschuldigte wütend auf J.________ geworden sei, weil er wegen ihm in die Wohnung gekommen sei. Der Beschuldigte sei daraufhin in die Küche gegangen und mit einem Messer in der Hand zurückgekehrt. Er sei direkt auf ihn (C.________) zugekommen und habe ihm in die Schulter gestochen. Der Beschuldigte habe das Messer in der rechten Hand, mit geschlossener Faust, mit der Klinge Richtung C.________ gehalten.