15 August 2018 imponieren durch zahlreiche Realkennzeichen und erscheinen erlebnisbasiert und nicht als Produkt konstruierter Überlegungen. Auch sind seine Aussagen weder detailarm noch sonst wie auffällig karg. Sie verfügen über erheblichen Detailreichtum sowohl zum Rahmen- als auch zum eigentlichen Kerngeschehen. So gab C.________ etwa zu Protokoll, dass J.________ und er zuerst alleine in der Wohnung gewesen seien und der Beschuldigte gegen 13:30 Uhr vorbeigekommen und da bereits betrunken gewesen sei.