Gestützt auf ihre Aussagen ist allerdings davon auszugehen, dass der Streit vom 25. August 2018 in der Wohnung von J.________ und – trotz entsprechender Blutspuren – nicht im Treppenhaus der I.________(Strasse) stattgefunden hat. So gab K.________ an, sie habe Gepolter und lautes Geschrei aus der oberen Wohnung gehört, worauf sie nach unten gegangen und bei der Gegensprechanlage von J.________ geklingelt habe. Ferner gab K.________ zu Protokoll, dass sie bei keinem der drei Männer eine Waffe oder einen gefährlichen Gegenstand gesehen habe. Sie habe einzig gesehen, dass alle drei Verletzungen gehabt und geblutet hätten.