So ist dem besagten Anzeigerapport zu entnehmen, C.________ habe gegenüber der Polizei angegeben, dass der Beschuldigte ihm die Verletzungen zugefügt habe (pag 106). Wie die hiervon abweichenden Anmerkungen (Schwager/Schwiegersohn) im Protokoll der Ambulanz bzw. in den Berichten Schutz und Rettung Bern sowie des Inselspitals zu Stande gekommen sind, konnte im Nachhinein nicht mehr eruiert werden (vgl. Berichtsrapporte vom 4. Oktober 2021 und 22. November 2021 (pag. 2396 f., pag.