_ kein deutsch sprach bzw. spricht. Dass sich bei solchen sprachlichen Problemen Fehler einschleichen können, ist naheliegend, zumal die Erhebung des rechtsrelevanten Sachverhalts – wie auch beim Ambulanzteam – nicht in den Kernbereich der ärztlichen Tätigkeit fällt und somit nicht mit derjenigen Sorgfalt aufgenommen wird, wie dies beispielsweise bei den am Tatort anwesenden Polizeibeamten der Fall ist. Die behandelnde Ärztin konnte im Nachhinein auch nicht mehr mit Sicherheit bestätigen, dass es sich hierbei um die Aussagen des Patienten C.________ gehandelt habe (pag. 2436), was mit Blick auf den Zeitablauf aber ohne Weiteres nachvollziehbar ist.