Diesem Bericht kann – insbesondere mit Blick auf die nachfolgende Würdigung der subjektiven Beweismittel – kein allzu grosser Beweiswert beigemessen werden. So sprechen die diversen Rechtschreibe- und Flüchtigkeitsfehler eher dafür, dass die Anamnese nicht sorgfältig verfasst wurde. Darüber hinaus musste die Notfallanamnese entweder mit einer Übersetzungsperson oder auf andere Art und Weise geschehen, da C.________ kein deutsch sprach bzw. spricht.