Vor Ort wurden denn auch keine anderen Messer gefunden, welche als Tatwaffe in Frage gekommen sind (pag. 204). Im Treppenhaus am Boden wurden kleinere Blutspuren dokumentiert und sichergestellt. In der Wohnung (inkl. Schlafzimmer) konnten keine offensichtlichen Blut- oder Kampfspuren sichergestellt werden, so auch keine zerbrochenen Flaschen (pag. 204). Dies lässt allerdings nur bedingt Rückschlüsse auf den Ablauf der Geschehnisse zu. Wer besagtes Messer eingesetzt bzw. C.________ damit verletzt hat, kann gestützt auf die objektiven Beweismittel nicht abschliessend geklärt werden.