Die Hautdurchtrennungen an der linken Handinnenfläche könnten als aktive Abwehrverletzungen gewertet werden. Die Hautschwellung am Kopf, die Hautabschürfung im Gesicht, am linken Handrücken und am Bauch, die Hautunterblutung am linken Unterarm, die Hauteinblutung am linken Handrücken und die Schleimhauteinrisse an der Oberlippe seien am ehesten Folge stumpfer Gewalteinwirkung und könnten, zumindest teilweise, im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung entstanden sein. Bei den oberflächlichen Hautdefekten am Rücken und beiden Flanken sei eine genaue Zuordnung einer konkreten Gewalteinwirkung nicht sicher möglich.