2297), am linken Oberschenkel und an der linken Handinnenfläche präsentiert. Diese Verletzungen seien Folge von scharfer Gewalteinwirkung im Sinne von Stich- und Schnittverletzungen und könnten beispielsweise durch eine Messerklinge entstanden sein. Die Hautdurchtrennungen an der linken Handinnenfläche könnten als aktive Abwehrverletzungen gewertet werden.