Beschuldigter: Mischkonsum, BAK von mind. 1.76‰/max.2.92‰ [pag. 281]), allesamt in die Auseinandersetzung an der I.________(Strasse) in .________ Bern verwickelt waren und Verletzungen davongetragen haben (pag. 128 ff., pag. 230 ff.). Dem Bericht des IRM betreffend C.________ (pag. 248 ff.) kann Folgendes entnommen werden: Anlässlich seiner körperlichen Untersuchung hätten sich mehrere Hautdurchtrennungen an der rechten Schulter (Tiefe 4-5 cm; vgl. auch pag. 2297), am linken Oberschenkel und an der linken Handinnenfläche präsentiert.