Sowohl vorinstanzlich als auch vor Obergericht bestreitet der Beschuldigte die Täterschaft (J.________ habe das Opfer verletzt), das Tatgeschehen (der Streit habe zwischen den anderen beiden Personen stattgefunden, er sei unbeteiligt bzw. ohnmächtig gewesen) sowie den Ablauf der Geschehnisse nach dem eigentlichen Streit (Deponieren der Tatwaffe beim Rollator). 10. Beweismittel Als objektive und subjektive Beweismittel liegen der Kammer der Anzeigerapport vom 14. September 2018 (pag. 102 ff.), der Berichtsrapport vom 11. September