Ferner sei unklar, wer diese Aussagen gemacht habe und es sei keine Übersetzung dabei gewesen. Der Einsatzrapport zeige auf, wie solche Fehler entstehen könnten. So sei in der handschriftlichen Fassung von einem Streit in der Wohnung des Schwiegersohns die Rede, in der digitalisierten Fassung dann von einem Streit mit dem Schwiegersohn. Es sei wohl ein Missverständnis bzw. ein Übersetzungsfehler. Die Anamnese im Rapport passe ferner auch überhaupt nicht zu den vorliegenden Aussagen. Sei dort von einem Faustschlag die Rede. Den besagten Berichten sei kein eigentlicher Beweiswert beizumessen. Die Aussagen des Opfers und J.____