Einmal habe er eine Verletzung am Oberarm gesehen und einmal nicht. Ein andermal habe er die beiden anderen mit einer Flasche bedroht, um sie voneinander zu trennen. Später habe er dann gesagt, er sei bewusstlos am Boden gelegen. Letzteres hätten die beiden anderen Beteiligten übereinstimmend verneint. Die im obergerichtlichen Verfahren beigezogenen Berichte würden zunächst aufhorchen lassen, da dort von «Schwiegersohn» und «Schwager» als Täter gesprochen werde. Es sei aber bekannt, dass solche Berichte mit Vorsicht zu geniessen seien. Ferner sei unklar, wer diese Aussagen gemacht habe und es sei keine Übersetzung dabei gewesen.