10 gen verursacht habe. Der Beschuldigte mache aber schon zur Vorgeschichte widersprüchliche Angaben (Eintreffen in der Wohnung, vorbestehender Streit etc.). Auch zum eigentlichen Tatgeschehen habe er unterschiedlich ausgesagt (Messer in der Küche geholt, bereits auf dem Tisch). Der Beschuldigte habe teilweise auch ein Brotmesser als Tatwaffe bezeichnet, was jedoch nicht zum Verletzungsbild passe. Einmal habe er eine Verletzung am Oberarm gesehen und einmal nicht.