___ eingestochen. Zeitliche Abweichungen seien wohl wiederum auf den Rauschzustand zurückzuführen. Gemäss dem Opfer habe der Kampf nur im Wohnzimmer stattgefunden. Erwähnenswert sei ferner, dass die vom Opfer geschilderte Sitzposition dem Verletzungsbild entspreche (rechts vom Schwager und links von der Türe). Seine Aussagen seien plausibel und detailreich. Er gebe seine Erinnerungen wieder und schildere seine Emotionen, z.B. die Überraschung über den Angriff und das Unverständnis über das fehlende Eingreifen seines Schwagers. C.________ habe nicht aggraviert und belaste den Beschuldigten nicht unnötig.