2451 ff.). 8.2 Vorbringen der Generalstaatsanwaltschaft Seitens der Generalstaatsanwaltschaft wurde im Rahmen der Fortsetzungsverhandlung vom 30. November 2021 zusammengefasst vorgebracht, nachdem der Beschuldigte zunächst relativ detaillierte Angaben gemacht habe, wolle er später auf einmal bewusstlos gewesen sein. Gemäss Anzeigerapport seien nach der Meldung von K.________ drei Personen an der I.________ angehalten worden. Das Opfer habe mehrere Stichverletzungen erlitten und gegenüber der Polizei angegeben, dass der Beschuldigte diese verursacht habe.