_ hinzuweisen. Sie habe ausgesagt, bei keiner der drei Personen ein Messer gesehen zu haben. Ihre Aussagen seien ehrlich und authentisch, zum eigentlichen Kerngeschehen könne sie jedoch keine Angaben machen. Die Aussagen von C.________ vor Ort seien mit Vorsicht zu geniessen. Es handle sich hierbei zudem um Schutzbehauptungen. Die Vorinstanz halte die Aussagen von J.________ als realitätsnah. Dieser Ansicht könne nicht gefolgt werden. So werfe die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten etwa vor, C.________ im Wohnzimmer angegriffen zu haben. In diesem Punkt würden die Aussagen von J.___