8 8.1 Vorbringen der Verteidigung Rechtsanwalt B.________ brachte anlässlich der Fortsetzungsverhandlung vom 30. November 2021 namens und auftrags des Beschuldigten zusammengefasst vor, gestützt auf den Bericht des KTD vom 20. Oktober 2018 könne nicht gesagt werden, wer das Messer geführt habe. Der KTD habe einzig im Wohnzimmer, im Treppenhaus und im Eingangsbereich aussen Blutspuren aufgefunden. Die Tatwaffe sei unbestrittenermassen das beim Rollator aufgefundene Messer.