Das Opfer holte sich dabei eine Schnittverletzung an der linken Handfläche und versuchte, auf allen Vieren das Zimmer zu verlassen, worauf der Beschuldigte dem C.________ noch von hinten einen Stich in den linken Oberschenkel (Aussenseite, eher unten) zufügte. Beide Stiche waren nicht lebensbedrohlich, der Stich in die Schulter hätte bereits bei einem leicht dynamischen Geschehen seitens des Opfers aber zu einer lebensbedrohlichen Verletzung werden können, da sich wichtige Blutgefässe in der Nähe am Hals befinden und das Risiko einer dauerhaft schädigenden Hirn- oder Organverletzungen demnach gross war, was der Beschuldigte in Kauf nahm.