I. des erstinstanzlichen Urteils; inkl. Verzicht auf Kostenausscheidung und Ausrichtung einer Entschädigung), die Schuldsprüche der Beschimpfung (mehrfach begangen), der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (mehrfach begangen), der Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG; SR 142.20; mehrfach begangen), der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121), des unanständigen Benehmens und des Wegwerfens von Kleinabfällen ausserhalb von Abfallanlagen oder Sammelstellen (Ziff. II.2.-7. des erstinstanzlichen Urteils) sowie die Einziehung des beschlagnahmten Messers (Ziff. IV.3. des