1. zu einer Freiheitsstrafe von 34 Monaten, teilweise als Zusatzstrafe zu den Strafbefehlen der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 12.04.2018 und vom 17.09.2018, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 92 Tagen; 2. zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend total CHF 200.00; 3. zu einer Busse von CHF 180.00; 4. zu einer Landesverweisung von 7 Jahren; 5. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine Gebühr gemäss Art. 21 VKD). Im Weiteren sei zu verfügen: 1. Die Landesverweisung sei im Schengener Informationssystem auszuschreiben.