Die Generalstaatsanwaltschaft stellte anlässlich der Fortsetzungsverhandlung vom 30. November 2021 folgende Anträge (pag. 2464 f.; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 30. Oktober 2019 (PEN 19 218) in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. des Freispruchs von der Anschuldigung der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, angeblich begangen am 02.07.2018 in Bern z.N. D.________, 2. der Schuldsprüche, wonach A.________