_ sei vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung, angeblich begangen am 25.08.2018 um ca. 11.55 Uhr in Bern, I.________ (Strasse), z.N. von C.________ freizusprechen. II. Der Freispruch sowie die übrigen Schuldsprüche des vorinstanzlichen Urteils des Regionalgerichts Bern-Mitteland vom 30. Oktober 2019 seien zu bestätigen, sofern diese nicht bereits in Rechtskraft erwachsen sind.