sowie die Verfügung der BVD vom 6. Oktober 2021 (Nichtgewährung der bedingten Entlassung; pag. 2381 ff.) ein. Der Kammer liegen ferner die edierten Akten SK 18 233 sowie BM 18 12790 und BM 18 19864 vor. Anlässlich der Berufungsverhandlung vom 20. September 2021 bzw. der Fortsetzungsverhandlung vom 30. November 2021 wurden schliesslich der Beschuldigte und C.________ ergänzend einvernommen (pag. 2343 ff., pag. 2442 ff.).