Mit Verfügung vom 29. Januar 2021 (pag. 2142 f.) wurde das Verschiebungsgesuch des Beschuldigten vom 27. Januar 2021 (pag. 2127 f.) gutgeheissen. Die Berufungsverhandlung wurde mittels Vorladung vom 3. März 2021 neu auf den 20./21. September 2021 angesetzt (pag. 2167 f.). Am 20. September 2021 fand die Berufungsverhandlung vor dem Obergericht des Kantons Bern statt. Anlässlich dieser Verhandlung wurde beschlossen, die Verhandlung aufgrund weiterer Beweisergänzungsmassnahmen abzubrechen und neu anzusetzen (pag. 2340 ff.).