5. Die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten von A.________ durch die auftraggebende Behörde wird vorzeitig erteilt (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 6. [Eröffnungsformel]