1. Zu einer Freiheitsstrafe von 34 Monaten, teilweise als Zusatzstrafe zu den Strafbefehlen der Staatsanwaltschaft Bern - Mittelland vom 12.04.2018 und vom 17.09.2018. Die Untersuchungshaft von 92 Tagen wird vollumfänglich angerechnet. 2. Zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend total CHF 200.00. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 180.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt, als Zusatzstrafe zu den Strafbefehlen der Staatsanwaltschaft Bern - Mittelland vom 12.04.2018 und vom 17.09.2018. 4. Es wird eine Landesverweisung von 7 Jahren ausgesprochen.