Weiter ist die Berufungserklärung der Verteidigung des Beschuldigten am 30. März 2020 bei den Strafkammern des Obergerichts eingegangen, worauf im April 2020 die Terminumfrage für die oberinstanzliche Verhandlung gestartet wurde. Die Hauptverhandlung fand schliesslich vom 19. bis 21. Januar 2021 statt. Inwiefern durch dieses Vorgehen das Beschleunigungsgebot verletzt worden sein soll, ist für die Kammer nicht ersichtlich.