Auch Streckmittel seien nachgewiesen worden. Mit 30 Gramm Kokaingemisch habe der Beschuldigte eine Menge besessen, die er kaum selber konsumiert hätte. Im Smartphone von M.________ seien zudem 30 Telefonnummern des Beschuldigten gefunden worden, wobei er jeweils Prepaid SIM-Karten benutzt habe und in drei Fällen der Inhaber der Rufnummer eine fiktive