_ schlecht zu machen sowie die Umstände der Übergabe der Visitenkarte in Frage zu stellen. Seine auch hier zahlreich gestellten Gegenfragen würden wiederum gegen die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen sprechen. Der Beschuldigte habe zunächst einen Zusammenhang mit H.________ bestritten, schliesslich aber doch eingeräumt, sich viele Male in H.________ aufgehalten zu haben. Damit werde auch seine Frage relativiert, wie es möglich sei, dass K.________ in einem Restaurant in J.________ eine Visitenkarte eines Hotels in H.________ habe ausgehändigt werden können. Auch habe er geltend gemacht, noch nie mit Drogen in Verbindung gestanden zu haben, obschon er im Jahre 2006 in AA.