_ abgeliefert werden sollen, so wäre mit Sicherheit jemand dort gewesen, um das Gemisch in Empfang zu nehmen. Überdies deutet auch die Aufteilung des Kokaingemischs in zwei Pakete darauf hin, dass ein Teil für I.________ und der andere für J.________ bestimmt war. Nach Überzeugung der Kammer wären dem Beschuldigten im Ergebnis statt der 300 Gramm die gesamten 754 Gramm Kokaingemisch zuzurechnen gewesen, zumal auch der Transport von Kokain nach Deutschland strafbar gewesen wäre (allenfalls unter Anwendung von deutschem Recht). Aufgrund der alleinigen Berufung des Beschuldigten ist die Kammer jedoch an das Verschlechterungsverbot gebunden;