20 sammenhang die Tatsache, dass auch K.________ den Beschuldigten nicht übermässig belastete, sondern – wie bereits Q.________ – darauf hingewiesen hat, dass P.________ der Chef gewesen sei und der Beschuldigte eine untergeordnete Stellung gehabt habe (u.a. pag. 637, Z. 265 f., Z. 271 f. sowie Z. 288 f.; pag. 1328, Z. 434 f.). Das Gleiche gilt auch für seine Aussage, wonach P.________ nicht sympathisch, der Beschuldigte jedoch sehr umgänglich gewesen sei (pag. 1308, Z. 305 f.). Diese Details stützen die Aussagen von Q.______