Vielmehr deutet alles – unter anderem die Tatsache, dass die Telefonnummer des Beschuldigten just an diesem Tag wieder in D.________ bei E.________ eingeloggt war – darauf hin, dass die geplante zweite Übergabe lediglich daran gescheitert ist, dass L.________ und C.________ bereits am 10. August 2015 durch die Polizei verhaftet worden waren. Die geplante zweite Übergabe stützt demnach zusätzlich, dass die erste wie beschrieben stattgefunden hat.