ausgerechnet gegenüber M.________ reinen Wein hätte einschenken sollen. Was die zweite, letztendlich jedoch gescheiterte Übergabe von Amphetamin anbelangt, erstaunt es in den Augen der Kammer und entgegen den vorinstanzlichen Ausführungen nicht, dass der Beschuldigte und Q.________ in diesen Tagen, mithin um den 11. August 2015, in engem Kontakt gestanden haben (vgl. pag. 452). Vielmehr deutet alles – unter anderem die Tatsache, dass die Telefonnummer des Beschuldigten just an diesem Tag wieder in D.________