Mit Blick auf die Aussagen von A.________ erstaunt es, dass er und Q.________ ausgerechnet in diesen Tagen in engem Kontakt standen.  Die objektivierte Einreise von A.________ zusammen mit P.________ am 16.07.2015 lässt sich auch mit dem Zeitpunkt des angeklagten Sachverhalts in Einklang bringen.