 Wie bereits ausgeführt wurde, war die Telefonnummer _________ gemäss Funkzellenauswertung an diesem 11.08.2015 in D.________ eingeloggt. Sie wurde am gleichen Tag auf eine fiktive Person eingelöst. Später wurde auf die gleiche fiktive Person eine weitere Nummer eingelöst, die gemäss Telefonauswertung von M.________ von A.________ benützt wurde (p. 452). Dies ist ein starkes Indiz, das für die Täterschaft von A.________ am angeklagten Amphetamingeschäft spricht. Das zweite Geschäft scheiterte bekanntlich, weil L.________ und C.________ unmittelbar davor verhaftet wurden. Mit Blick auf die Aussagen von A._____