 L.________ machte am 08.09.2015 Aussagen zu einem weiteren Amphetamingeschäft und führte aus, es sei vereinbart gewesen, „dass man am Dienstag, 11.08.2015 um 19:00 Uhr wieder an den gleichen Ort in D.________ gefahren wäre. Man hätte wieder auf die andere Person mit dem Tschäppu und dem Sack Amphetamin gewartet“ (pag. 1164, Z. 290 ff.).